Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: August 2026 · Diese Erklärung gilt für die Website der Sebphia Commercial GmbH.
Unser Anspruch
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von technischen Hilfsmitteln oder individuellen Einschränkungen. Wir orientieren uns an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), soweit anwendbar.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische HTML-Struktur mit Überschriftenhierarchie, Landmarken und aussagekräftigen Linktexten
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Tastaturfokus auf allen interaktiven Elementen und ein „Zum Inhalt springen“-Link
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Formulare mit programmatisch verknüpften Beschriftungen (Labels) und klaren Pflichtfeld-Kennzeichnungen
- Responsives Layout, das Zoom bis mindestens 200 % und kleine Bildschirme unterstützt
- Animationen werden reduziert bzw. deaktiviert, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion) eingestellt ist
- Verzicht auf zeitkritische Interaktionen, automatisch abspielende Medien und blinkende Inhalte
- Dekorative Symbole sind für Screenreader ausgeblendet (aria-hidden)
Bekannte Einschränkungen
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sein. Derzeit sind uns keine wesentlichen Barrieren bekannt. Sollten Sie dennoch auf ein Hindernis stoßen, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Barriere melden – Feedback und Kontakt
Sie können uns Barrieren formlos melden oder Inhalte in zugänglicher Form anfordern:
Sebphia Commercial GmbH
Lieth 74, 25336 Elmshorn
E-Mail: mail@maltefindeisen.de · Telefon: +49 (0) 162 593 12 07
Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungs- und Marktüberwachungsverfahren
Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf unsere Dienste Anwendung findet, können Sie sich bei anhaltenden Problemen an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden (für Schleswig-Holstein: die im Rahmen der Marktüberwachung nach § 20 BFSG benannte Landesbehörde).
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.