Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sebphia Commercial GmbH für die Nutzung dieser Website, die kostenlose Ersteinschätzung und das Empfehlungsprogramm · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Website der Sebphia Commercial GmbH, Lieth 74, 25336 Elmshorn (nachfolgend „wir“), insbesondere für Anfragen zur kostenlosen Ersteinschätzung von Immobilien sowie für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Empfehlen & profitieren“.

(2) Für den Kauf einer Immobilie selbst gelten diese AGB nicht; dieser richtet sich ausschließlich nach dem individuell verhandelten, notariell beurkundeten Kaufvertrag.

§ 2 Unsere Tätigkeit – kein Maklergeschäft

(1) Wir erwerben Immobilien ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den eigenen Bestand. Wir erbringen keine Nachweis- oder Vermittlungsleistungen für Dritte im Sinne des § 34c GewO und § 652 BGB.

(2) Für Verkäuferinnen und Verkäufer entstehen durch die Anfrage, die Ersteinschätzung, Besichtigungen und Kaufverhandlungen mit uns keinerlei Kosten, insbesondere keine Provisionen oder Gebühren.

§ 3 Kostenlose Ersteinschätzung

(1) Die Ersteinschätzung auf Grundlage der im Anfrageformular übermittelten Angaben ist kostenlos und unverbindlich. Sie stellt weder ein Wertgutachten noch ein bindendes Kaufangebot dar.

(2) Ein Kaufangebot geben wir erst nach Besichtigung des Objekts in Textform ab. Sämtliche Erklärungen vor notarieller Beurkundung sind für beide Seiten unverbindlich (§ 311b BGB).

(3) Anfragende sichern zu, dass ihre Angaben nach bestem Wissen zutreffend sind und sie berechtigt sind, über das Objekt Auskunft zu geben.

§ 4 Empfehlungsprogramm „Empfehlen & profitieren“

4.1 Teilnahme

Teilnehmen kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person, die uns gelegentlich und aus ihrem persönlichen Umfeld einen Hinweis auf eine mögliche Ankaufsgelegenheit gibt („Empfehlende“). Personen, die regelmäßig, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt für Dritte Immobiliengeschäfte nachweisen oder vermitteln, können nur nach vorheriger individueller Vereinbarung mit uns teilnehmen; sie sind selbst dafür verantwortlich, etwaige eigene Erlaubnispflichten (insbesondere § 34c GewO) und Pflichten gegenüber ihren eigenen Kunden zu beachten. Mitarbeitende der Anbieterin und deren Angehörige sowie Eigentümer des empfohlenen Objekts selbst sind von der Prämie ausgeschlossen.

4.2 Inhalt der Empfehlung – reine Tippgebung

Die Leistung der Empfehlenden beschränkt sich auf die Benennung einer möglichen Ankaufsgelegenheit bzw. die Herstellung des Erstkontakts. Empfehlende führen keine Verkaufsverhandlungen, organisieren keine Besichtigungen, erstellen keine Objektunterlagen und treten nicht als unsere Vertreter auf. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur mit deren Einverständnis übermittelt werden.

4.3 Prämienvoraussetzungen

Ein Prämienanspruch entsteht, wenn kumulativ:

  1. der Hinweis uns das Objekt erstmals benennt (das Objekt war uns zuvor nicht bekannt und nicht bereits von dritter Seite benannt; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei uns, den wir in Textform bestätigen),
  2. zwischen dem Hinweis und dem Erwerb ein ursächlicher Zusammenhang besteht und
  3. wir das Objekt innerhalb von 24 Monaten nach Eingang des Hinweises durch notariell beurkundeten Kaufvertrag erwerben.

4.4 Prämienhöhe und Fälligkeit

Die Prämie beträgt in Abhängigkeit vom beurkundeten Kaufpreis: 1.500 € bei einem Kaufpreis bis 300.000 €; 3.000 € bei einem Kaufpreis über 300.000 € bis 600.000 €; 5.000 € bei einem Kaufpreis über 600.000 €. Die Prämie ist einmalig je Objekt und wird innerhalb von 14 Tagen nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags auf ein vom Empfehlenden benanntes Konto ausgezahlt. Wird der beurkundete Vertrag rückabgewickelt, weil eine Vertragspartei ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht ausübt, entfällt der Anspruch; bereits gezahlte Prämien sind zurückzugewähren.

4.5 Steuern

Die Prämie wird brutto ausgezahlt. Die steuerliche Behandlung obliegt den Empfehlenden (bei Privatpersonen regelmäßig sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG, bei Unternehmen Betriebseinnahme zzgl. etwaiger Umsatzsteuer).

4.6 Kein Anspruch auf Ankauf

Ob wir ein empfohlenes Objekt besichtigen, ein Angebot abgeben oder erwerben, steht in unserem freien Ermessen. Ein Anspruch der Empfehlenden auf Tätigwerden besteht nicht.

4.7 Programmänderung

Wir können das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen. Für bereits in Textform bestätigte Hinweise gelten die bei Eingang bestätigten Bedingungen fort.

§ 5 Pflichten der Nutzenden

Nutzende verpflichten sich, keine wissentlich falschen Angaben zu machen, keine Rechte Dritter zu verletzen (insbesondere keine Kontaktdaten ohne Einverständnis weiterzugeben) und die Formulare nicht missbräuchlich oder automatisiert zu verwenden.

§ 6 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Für die ständige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website übernehmen wir keine Gewähr.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Ist der Nutzende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Sitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

⚠️ Vor Veröffentlichung: Anschrift in § 1 vervollständigen und die AGB – insbesondere § 4 (Empfehlungsprogramm) – anwaltlich prüfen lassen.